Vereinigung der Genossenschaftsbanken der EG
Die Vereinigung der Genossenschaftsbanken der EG (Groupement Européen des Banques Coopératives) besteht seit dem Jahre 1970 und ist innerhalb der EU von den Gemeinschaftsorganen (EU-Kommission, Ministerrat, Europäisches Parlament, Wirtschafts- und Sozialausschuß) als offizieller Sprecher der Europäischen Genossenschaftsbanken anerkannt.
Darüber hinaus ist es dem ÖGV im Rahmen des Groupements, gemeinsam mit den anderen repräsentativen genossenschaftlichen Organisationen, möglich, die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den europäischen genossenschaftlichen Bankengruppen sowie die Förderung und Entwicklung der Genossenschaftsidee im Bankensektor im Allgemeinen sicherzustellen. Zu diesem Zweck gehört das Groupement zu den Gründungsmitgliedern des Ausschusses der Europäischen Kreditwirtschaft (EBIC), des Europäischen Zahlungsausschusses (EPC), des Europäischen Ausschusses für Banknormung (ECBS) sowie des Europäischen Beratenden Ausschusses zur Rechnungslegung (EFRAG).
Mit ihren rund 4.500 örtlichen Banken und 60.000 Bankstellen sind die Genossenschaftsbanken in der gesamten erweiterten Europäischen Union tätig und spielen im Banken- und Finanzwesen eine bedeutende Rolle. Jede zweite Bank in Europa ist eine Genossenschaftsbank. Genossenschaftsbanken haben eine lange Tradition im Dienste ihrer 130 Millionen Kunden, insbesondere Verbraucher, Einzelhändler und mittelständische Unternehmen. Darüber hinaus bieten sie auch großen, internationalen Kunden ihre Dienste an. Die Genossenschaftsbanken Europas haben rund 47 Millionen Mitglieder, 720.000 Beschäftigte und einen durchschnittlichen Marktanteil von nahezu 20%.
Die Europäische Vereinigung ist einer der wichtigsten Verbände des europäischen Kreditwesens und ist der offizielle Vertreter des europäischen genossenschaftlichen Bankensektors in den EU-Gremien.
Aufgrund der Internationalisierung nicht nur der Wirtschaft, sondern auch des Rechts, ist es von immer größerer Bedeutung, unsere Verantwortung innerhalb der EU wahrzunehmen und schon auf der Stufe der europäischen Gesetzgebung mitzuarbeiten. Das Groupement leistet in diesem Bereich Facharbeit und koordiniert darüber hinaus die Zusammenarbeit der genossenschaftlichen Verbände der Mitgliedstaaten.
Die Tätigkeit im Groupement erfolgt in verschiedenen Arbeitsgruppen, in denen der ÖGV vertreten ist:
GENERALRAT
Arbeitsgruppe "Koordinierung Bankrecht"
Arbeitsgruppe "Steuerfragen"
Arbeitsgruppe "Zahlungssysteme"
Arbeitsgruppe "Personal- und Sozialfragen"
Arbeitsgruppe "Verbraucherpolitik"
Arbeitsgruppe "Finanzmärkte"
Arbeitsgruppe "Rechnungslegung"
Arbeitsgruppe "Soziale Verantwortung der Unternehmen"
Ad-hoc-Arbeitsgruppe Task Force "Einlagensicherung"