Schulze-Delitzsch Grundsätze
Die Genossenschaften und der ÖGV fordern den Staat auf, jene Rahmenbedingungen zu schaffen, die dem Einzelnen die Freiheit im Gebrauch seiner Kräfte sichern. Diese Freiheit hat nur dort ihre Grenzen, wo es zum Schutz der Allgemeinheit gereicht oder andere im Gebrauch ihrer Rechte einschränkt. Dieser Ordnungsrahmen bietet den Genossenschaftsmitgliedern den Raum zur persönlichen Entfaltung durch Privatinitiative und das Leistungsprinzip.
Eines der wesentlichsten Prinzipien der Genossenschaften und des ÖGV ist die gemeinschaftliche Selbsthilfe. Der Genossenschafter bedarf nicht der Hilfe von außen, sondern ist bestrebt, selbständig seine Leistungskraft zu erhalten und zu erhöhen. Er fühlt sich für seine Existenz selbst verantwortlich.
Die Genossenschaften und der ÖGV bekennen sich zum Grundsatz, daß Freiheit und Verantwortung untrennbar verbunden sind. Wer die Verantwortung von sich weist, weist auch die Freiheit von sich. Freiheit und Verantwortung sind die sich gegenseitig bedingenden Grundsäulen einer sittlichen, politischen und wirtschaftlichen Ordnung.
Die Genossenschaften und der ÖGV verstehen unter Freiheit, daß der Einzelne seine Kräfte nach freiem Ermessen zu selbstgewählten Zwecken gebraucht. Erst wenn der Einzelne diese selbstgewählten Zwecke nicht alleine erreichen kann, bietet sich die Genossenschaft als Instrument der gemeinschaftlichen Selbsthilfe zur Erreichung dieser Ziele an.
Die Genossenschaften fördern den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder, insbesondere durch Stärkung ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie ihrer Freiheit, Unabhängigkeit, Selbständigkeit und Eigenständigkeit. Sie erfüllen nur jene Aufgaben, die ihnen von den Mitgliedern übertragen werden. Als Komplementärunternehmungen treten sie zu den Mitgliedern nicht in wirtschaftliche Konkurrenz.
Die Genossenschaften sind durch eine offene Rechtsform gekennzeichnet, die auf der Freiwilligkeit der Mitgliedschaft beruht. Als personenbezogener privatrechtlicher Zusammenschluß bauen sie auf der aktiven Beteiligung der Mitglieder als Träger und Abnehmer der genossenschaftlichen Leistungen auf (Identitätsprinzip).
Die Genossenschaften haben eine demokratisch aufgebaute Entscheidungs- und Kontrollstruktur. In der Generalversammlung wird grundsätzlich nach Köpfen und nicht nach der Kapitalbeteiligung abgestimmt. Diese Demokratisierung und Humanisierung des Kapitals ist Ausfluß des Grundsatzes der Selbstverwaltung. Alle Organe der Genossenschaften werden aus dem Kreis der Genossenschafter durch die Generalversammlung gewählt (Selbstorganschaft) und sind durch diese jederzeit wieder absetzbar. Die Genossenschaften sind geprägt von einer evolutionären und anpassungsfähigen Organisationsstruktur, die dem liberalen Charakter dieser Rechtsform entspricht. Die Verfassung der Genossenschaft ist in der von den Genossenschaften selbst bestimmten und beschlossenen Satzung festgelegt. Sie ist flexibel und kann an die jeweiligen Bedürfnisse, Ziele und Interessen der Genossenschaftsmitglieder angepaßt werden. Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft.
Der Verbund nach dem System Schulze-Delitzsch ist grundsätzlich dezentral organisiert und beruht auf dem Prinzip der Subsidiarität. Die Verbundunternehmungen übernehmen jene komplementären Teilfunktionen, die von den einzelnen Genossenschaften allein nicht oder nicht optimal erfüllt werden können.
Die Genossenschaften und der ÖGV bekennen sich zu einem offenen, liberalen und demokratischen Gesellschaftssystem und treten für einen offenen und freien Wettbewerb ein. Sie bekennen sich zu Werten wie Demokratie, Freiheit und Toleranz sowie kooperativem Denken und Handeln unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes und des Gleichbehandlungsgebotes gegenüber den Mitgliedern. Die Schulze-Delitzsch-Genossenschaften und der Österreichische Genossenschaftsverband sind überparteilich und unabhängig.