Hermann Schulze-Delitzsch
Hermann Schulze wurde am 29. August 1808 in Sachsen bei Halle geboren. Sein Vater war Bürgermeister und Richter. Auch der Sohn schlug die juristische Laufbahn ein. Bald nach den Examina wurde er in Delitzsch Patrimonialrichter. Mit diesem Amt war nicht nur die "untere Gerichtsbarkeit" verbunden. Er vertrat zugleich die Polizei und neben Stadtgemeinde und Kirche unterstanden ihm auch Schule und öffentliche Ordnung.
1846 gilt in den Biographien als ein Schlüsseljahr, in der der nunmehr 38Jährige sein erstes soziales Wirken und Organisationstalent zeigte. Er organisierte Hilfsaktionen, die in dem auf Mißernten folgenden Hungerjahr in Delitzsch und Umgebung Ausschreitungen verhinderten - woanders war indes das Militär zur Beilegung von Hungerkrawallen gerufen worden.
Bald darauf ging Hermann Schulze, der seinem Namen später den Herkunftsort Delitzsch hinzufügte, in die große Politik - im ersten Anlauf als Mitglied der Preußischen Nationalversammlung in Berlin. Zehn Jahre Zwangspause von der Staatspolitik wurden fruchtbringend genutzt: Schulze-Delitzsch war nunmehr in der mittelständischen Wirtschaft "daheim". Hier reiften seine Genossenschaftsideen heran. Als die Industrialisierung und der vom deutschen Zollverein geschaffene Binnenmarkt den Handwerkern zusetzte, mußte wieder rasch gehandelt werden. Auf Schulzes Initiative hin entstanden zügig Assoziationen in Form von Krankenkassen, Rohstoffzusammenschlüsse der Tischler und Schuhmacher, Vorschuß- und Kreditvereine - die Vorläufer der späteren Volksbanken.
Ab 1861 gehörte Hermann Schulze-Delitzsch dem preußischen Abgeordnetenhaus an. Dort machte er sich jahrelang für Gesetze zugunsten der Genossenschaft stark. 1867 gelang der Durchbruch: ein "Gesetz über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" passierte Preußens Parlament. Es trug die Handschrift des "Pioniers" Schulze-Delitzsch. Und es diente als Vorlage für das österreichische Genossenschaftsgesetz von 1873. Nach etlichen Modifizierungen und Novellierungen sind die Grundsätze des praxiserprobten Regelwerks für Kooperationen bis heute maßgebend.