Sparen mit höchster Sicherheit

Sparbuch


Das Sparbuch ist nach wie vor die beliebteste Veranlagungsform des Österreichers. € 163 Mrd. liegen auf Sparbüchern, das sind drei Viertel aller Einlagen. Das Sparbuch ist so populär, weil es ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Deshalb ändert sich auch an den Spargewohnheiten kaum etwas.




Wer ein Sparbuch bei einer Volksbank besitzt, kann ruhig schlafen.

Die Volksbanken verfügen nämlich seit Jahrzehnten über eine der gesetzlichen Einlagensicherung vorgelagerte Haftungseinrichtung, den sogenannten Gemeinschaftsfonds. Was bringt das den Kunden?

Am besten stellt man sich den Gemeinschaftsfonds als einen großen Sicherheits-Polster vor. Etwaige wirtschaftliche Schwierigkeiten werden durch diesen Sicherheits-Polster abgefangen. Die gesetzliche Einlagensicherung wird erst gar nicht bemüht. Der Sicherheits-Polster stellt also sicher, dass es zu keinem Konkurs einer Volksbank kommen kann. Seit Generationen ist deshalb kein Sparer bei einer Volksbank zu Schaden gekommen. Die Einlagen von Volksbank-Sparern sind also gesichert. Das Sicherungssystem des Volksbanken-Verbundes geht also über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus, die erst nach Eintritt einer Insolvenz tätig zu werden beginnt.

Jede einzelne Volksbank ist Mitglied des Gemeinschaftsfonds. Sollte es zu einer Schwierigkeit kommen, erhält die Bank frühzeitige Unterstützung in Form von Managementhilfe und finanziellen Mitteln. Damit werden die Interessen unserer Kunden, unserer Mitglieder und unserer Mitarbeiter umfassend geschützt – ganz im Sinne unseres Mottos "Vertrauen verbindet".

Obwohl kein Rechtsanspruch einer einzelnen Volksbank auf Unterstützung durch den Gemeinschaftsfonds besteht, ist noch nie ein Volksbank-Sparer geschädigt worden, da der Gemeinschaftsfonds immer geholfen hat.

Ein umfassendes und professionelles Frühwarn- und Risikomanagement-System, die Eigenmittelausstattung und die Ertragskraft der Primärbanken tragen darüber hinaus ganz wesentlich zur Sicherheit der Volksbank-Sparer bei.

Die gesetzliche Einlagensicherung, die durch das Gesetzespaket zur Stärkung des Vertrauens auf den Finanzmärkten neu geregelt wurde, garantiert zudem jeder natürlichen Person rückwirkend ab 1.10.2008 eine unbeschränkte Sicherung. Ab 1.1.2010 besteht eine gesetzliche Obergrenze von 100.000 Euro pro Person und Kreditinstitut.

Bei den Volksbanken wird allen Sparern höchste Sicherheit geboten - heute und in Zukunft.



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