Die europäische Genossenschaft
Für genossenschaftlich orientierte Kooperationsvorhaben, die insofern ein grenzüberschreitendes Element aufweisen, als die Mitglieder ihren Sitz / Wohnsitz in mindestens zwei verschiedenen EU Mitgliedsstaaten haben, wurde die Rechtsform der europäischen Genossenschaft geschaffen.
Hauptzweck einer SCE ist es, den Bedarf ihrer Mitglieder zu decken und deren wirtschaftliche oder / und soziale Tätigkeit zu fördern.
Da die Regularien ziemlich komplex sind und verschiedene Rechtsvorschriften zur Anwendung gelangen, ist die SCE auch heute noch nicht weit verbreitet. Bekannt sind bislang 20 Gründungen, die meisten davon in der Slowakei und Ungarn.
Die Gründung einer SCE
Erste Informationen über die Gründung einer SCE finden Sie im vom Österreichischen Genossenschaftsverband (Schulze-Delitzsch) herausgegebenen Leitfaden für Praktiker, Nr. 14 Gründung einer SCE, den sie elektronisch kostenlos anfordern können.
Vorweg finden sie nachfolgend die 15 am häufigsten gestellten Fragen zur SCE.