Genossenschaft und Bürgergesellschaft


 1. Vorteile der genossenschaftlichen Rechtsform für Vorhaben im Sinne einer Bürgergesellschaft

Vorteile der genossenschaftlichen Rechtsform für Vorhaben im Sinne einer Bürgergesellschaft

  • Als DIE Rechtsform für Kooperationsvorhaben ist sie ausgezeichnet für Aktivitäten im Sinne einer Bürgergesellschaft geeignet. Dies gilt sowohl für ein Tätigwerden als Betriebs- oder Betriebs- und Besitzgesellschaft für von einer Gemeinde ausgegliederte oder auszugliedernde Wirtschaftsbereiche als auch für Maßnahmen zur Erhaltung von Infrastruktur im weiteren Sinne.
  • Die Grundsätze der Genossenschaft - Selbsthilfe, -verantwortung und -verwaltung lassen sich ideal mit der Idee der Bürgergesellschaft verknüpfen und bieten eine gute Möglichkeit einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen einer Gemeinde und ihren Bürgern.
  • Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Mitglieder - also der Bürger, der Unternehmen, aber auch der Gemeinde selbst. Genossenschaften sind keine Sozialvereine, doch bildet wirtschaftliches und soziales Denken und Handeln die Basis für Genossenschaften, die im Interesse der Mitglieder ertragsorientiert sein müssen. Beispiele zeigen, dass Mitglieder leichter zu ehrenamtlichen Tätigkeiten oder zur freiwilligen Mitarbeit gewonnen werden können, was zu einer erheblichen Kostenreduktion beiträgt.
  • Die Genossenschaft ist eine Rechtsform für wirtschaftliche und soziale Aktivitäten. Gewinnerzielung ist erlaubt, aber nicht Maxime, wie bei Kapitalgesellschaften.
  • Sie ist eine Gesellschaft mit Eintragung im Firmenbuch (daher hohe Publizität, anders als beim Verein), aber mit starken persönlichen Elementen und hoher Satzungsautonomie und vereint die Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit jenen eines Vereins.
  • Leichter Ein- und Ausstieg der Mitglieder (bei Bürgerbeteiligung unumgänglich) ist möglich, eine hohe Mitgliederanzahl daher unproblematisch und ein Wechsel bei den Mitgliedern rasch und ohne Kostenaufwand zu bewerkstelligen. Es besteht jedoch - wenn gewollt - die Möglichkeit, den (dominierenden) Einfluss der Gemeinde - als Hauptträger der Genossenschaft - zu erhalten, zB Kapitalstimmrecht in der Generalversammlung und / oder Vertretung in den Gremien.
  • Flexibles Kapital
  • Mitgliedschaft in einem Revisionsverband mit Beratung und Einbindung in einen großen Verbund trägt zur Qualität bei.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Revision bedeutet für Mitglieder, Subventionsgeber, Sponsoren oder für eine Beteiligung seitens der öffentlichen Hand Sicherheit.